Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Dokument, das in Deutschland erforderlich ist, um eine Immobilie in Wohnungseigentumseinheiten aufzuteilen. Sie wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt und bestätigt, dass jede Wohnung oder sonstige selbstständige Nutzungseinheit innerhalb eines Gebäudes baulich abgeschlossen und in sich abgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass jede Einheit über einen eigenen, abschließbaren Zugang sowie über alle notwendigen Einrichtungen (wie z.B. Küche, Bad) verfügt und baulich von anderen Einheiten getrennt ist.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die wiederum notwendig ist, um Wohnungseigentum (Sondereigentum) und gemeinschaftliches Eigentum rechtlich voneinander abzugrenzen und ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiger Begriff im deutschen Immobilienrecht. Sie dient dem Schutz des Käufers einer Immobilie, bevor dieser als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Hier ist eine detaillierte Erklärung:

1. **Definition**: Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der die künftige Eigentumsübertragung an einem Grundstück sichert. Sie stellt sicher, dass der Käufer das Grundstück erhält, selbst wenn der Verkäufer es in der Zwischenzeit an einen Dritten verkauft oder belastet.

2. **Zweck**: Der Hauptzweck der Auflassungsvormerkung ist der Schutz des Käufers vor nachteiligen Veränderungen, die der Verkäufer am Grundstück vornehmen könnte, nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, aber bevor die endgültige Eintragung im Grundbuch erfolgt.

3. **Rechtswirkung**: Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung wird der Käufer gegen zwischenzeitliche Verfügungen des Verkäufers und gegen alle späteren Rechte Dritter an dem Grundstück geschützt. Das bedeutet, dass alle nach der Vormerkung im Grundbuch eingetragenen Belastungen oder Verfügungen dem Käufer gegenüber unwirksam sind.

4. **Eintragung**: Um eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen zu lassen, bedarf es eines notariell beurkundeten Antrags. Diese Beurkundung erfolgt üblicherweise im Rahmen des Kaufvertrages, der von einem Notar erstellt wird.

5. **Aufhebung**: Die Auflassungsvormerkung wird gelöscht, wenn die Eigentumsübertragung vollzogen ist und der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde. Sie kann auch gelöscht werden, wenn der Kaufvertrag aufgelöst wird oder aus anderen Gründen nicht zur Eigentumsübertragung kommt.

6. **Bedeutung für die Praxis**: Für Käufer von Immobilien ist die Auflassungsvormerkung ein wesentliches Sicherheitsinstrument. Sie gewährleistet, dass der Käufer seine Rechte an der Immobilie behält und dass ihm das Eigentum übertragen wird, sobald alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind.

Insgesamt ist die Auflassungsvormerkung ein zentraler Bestandteil des deutschen Immobilienrechts, der den sicheren Übergang von Immobilienbesitz gewährleistet.

Abstandsflächen

Abstandsflächen sind ein zentrales Thema im Bauplanungsrecht und spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit, Belüftung und Belichtung von Gebäuden sowie der Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens. Die Abstandsflächen regeln den Mindestabstand, den Gebäude zu den Grundstücksgrenzen einhalten müssen.

### Wesentliche Aspekte der Abstandsflächen

1. **Zweck**:
   - **Belüftung**: Ausreichende Abstände zwischen Gebäuden ermöglichen eine gute Durchlüftung, was die Luftqualität verbessert und das Risiko von Schimmelbildung verringert.
   - **Belichtung**: Abstände sorgen dafür, dass genügend Tageslicht in die Gebäude und auf die umliegenden Grundstücke gelangt.
   - **Brandschutz**: Größere Abstände zwischen Gebäuden verringern das Risiko der Brandausbreitung.

2. **Berechnung**:
   - Die Berechnung der Abstandsflächen erfolgt in der Regel anhand der Wandhöhe des Gebäudes. Ein häufig angewendetes Maß ist die Regel, dass die Abstandsfläche mindestens 0,4 mal der Wandhöhe betragen muss.
   - Die genaue Berechnung und die Vorschriften können je nach Bundesland unterschiedlich sein, da das Bauordnungsrecht in Deutschland Ländersache ist.

3. **Regelungen**:
   - **Landesbauordnungen**: Die genauen Regelungen zu Abstandsflächen sind in den Landesbauordnungen festgelegt. Diese können variieren und müssen bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben berücksichtigt werden.
   - **Baunutzungsverordnung (BauNVO)**: Diese Verordnung kann zusätzliche Bestimmungen enthalten, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Grundstücken.

4. **Besondere Fälle**:
   - **Bebauungspläne**: In festgelegten Bebauungsplänen können spezifische Abstandsflächen festgelegt sein, die von den allgemeinen Vorschriften abweichen.
   - **Nachbarliche Zustimmung**: In einigen Fällen können Abstände verringert werden, wenn die Nachbarn zustimmen und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

### Praxisbeispiele

- **Ein Einfamilienhaus** mit einer Wandhöhe von 7,5 Metern muss in der Regel eine Abstandsfläche von mindestens 3 Metern (0,4 x 7,5 m) zu den Grundstücksgrenzen einhalten.
- **Mehrfamilienhäuser** oder Gewerbebauten können aufgrund ihrer Höhe und der damit verbundenen Wandhöhe größere Abstandsflächen benötigen.

Es ist ratsam, sich bei Bauvorhaben frühzeitig mit den lokalen Bauvorschriften vertraut zu machen und gegebenenfalls fachlichen Rat von Architekten oder Bauingenieuren einzuholen, um die Einhaltung der Abstandsflächen sicherzustellen und Probleme im Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden.

Altlastenverzeichniss

Das Altlastenverzeichnis ist ein Register oder eine Datenbank, in der Informationen über belastete Flächen und Standorte gespeichert sind. Diese Flächen können durch verschiedene schädliche Einwirkungen wie Chemikalien, Schwermetalle, oder andere gefährliche Substanzen kontaminiert sein. Solche Altlasten entstehen oft durch frühere industrielle oder gewerbliche Nutzungen.

Ein Altlastenverzeichnis enthält typischerweise Informationen wie:
- Lage und Größe der betroffenen Fläche
- Art und Umfang der Kontamination
- Historische Nutzungen des Standorts
- Gefährdungsabschätzungen und Untersuchungsberichte
- Maßnahmen zur Sanierung oder Überwachung der Flächen

Diese Verzeichnisse werden in der Regel von Umweltbehörden geführt und sind wichtige Werkzeuge für die Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, sowie für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt.